Kfz-Warnmarkierung nach DIN 30710 für Fahrzeuge mit Sonderrechten nach §35(6) STvO, z.B. Winterdienstfahrzeuge oder Kommunalfahrzeuge
Nicht ohne Grund regelt die DIN 30710 die Sicherheitskenn-
zeichnungen von Fahrzeugen, die Sonderrechte im Sinne des
§ 35(6) der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch
nehmen. Diese Fahrzeuge werden beim Bau bzw. der
Unterhaltung oder Reinigung von Straßen und Anlagen im
Straßenraum eingesetzt.
Also gerade dort, wo normalerweise kein Verkehrsteilnehmer
damit rechnet, können solche Fahrzeuge plötzlich aus dem
Nichts auftauchen und zu einer großen Gefahrenquelle werden:
auf allen Straßen, auf jeder Straßenseite, zu allen Zeiten und
in jeder Richtung, und vor allen Dingen in der Dunkelheit.
Deshalb ist es so wichtig, diese mit Sonderrechten ausge-
statteten Fahrzeuge, entsprechend zu sichern.
Auch Fahrzeuge des Winterdienstes, die nicht über die ge-
nan nten Sonderrechte verfügen, müssen nach DIN 30710
ausgerüstet sein.
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